Bei Menschen mit Diabetes wird die verordnungsfähige Behandlung, sofern die Veränderungen am Fuß Folge der Erkrankung ist, von den Krankenkassen übernommen.
Die Behandlung eines diabetischen Fußsyndroms mit Veränderungen an der Haut und/oder den Zehnägeln bei nachgewiesenen Gefühls- oder Durchblutungsstörungen der Füße stellt einen wesentlichen Bestandteil meiner Leistungen dar.
Ich freue mich auf Sie!