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Das diabetische Fußsyndrom

Wie entsteht das Diabetische Fußsyndrom?

Das Diabetische Fußsyndrom kann sich bei länger bestehendem Diabetes mellitus entwickeln, vor allem wenn der HbA1c-Wert – also der Langzeitzucker – schlecht eingestellt ist.

Was ist das Diabetische Fußsyndrom überhaupt?

Es setzt sich zusammen aus verschiedenen Anzeichen. Verursacher können eine Nervenschädigung (Polyneuropathie) und eine Durchblutungsstörung sein. Weitere Risikofaktoren sind u.a. hoher Blutdruck, hohe Blutfettwerte und Rauchen.

Was ist eine Polyneuropathie?

Diese Schädigung der Nerven aufgrund von Überzuckerung im Rahmen eines Diabetes mellitus beeinträchtigt unter anderem die Wahrnehmung von Reizen.

  • Verminderte Wahrnehmung der Temperatur: Zu heiße Wärmflaschen, Heizdecken oder Fußbäder können zu Verbrennungen und Verbrühungen führen.
  • Geringes Schmerzempfinden: Blasen durch zu enge Schuhe, kleine Schnittwunden und eingetretene Kieselsteinchen werden nicht bemerkt.
  • Kribbeln und Taubheitsgefühl im Fuß: Der Patient hat das Gefühl, seine Füße seien kalt, dabei sind sie warm und gut durchblutet.

Trockene und spröde Fuß-Haut: Es bilden sich Hautrisse, z. B. am Ballen oder an der Ferse. Dadurch können Keime in die Haut eindringen.

Vorbeugung durch Podologie und regelmäßige Untersuchungen

Damit folgenschwere Verletzungen am Fuß eines Diabetes-Patienten durch eingetretene Steinchen, Verletzungen beim Nagelschnitt oder Entzündungen durch eingewachsene Nägel erst gar nicht auftreten, ist eine regelmäßige Untersuchung Ihrer Füße durch den Hausarzt, Dermatologen oder Diabetologen besonders wichtig. Auch die medizinische Fußpflege beim Podologen ist eine vorbeugende Maßnahme. Nutzen Sie diese Chance für Ihre Gesundheit!

Vermeidbare Amputationen

Erschreckend, aber wahr. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 40.000 Amputationen am Unterschenkel oder Oberschenkel von Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt. Diese drastische Maßnahme ist nicht selten der Endpunkt einer langwierigen Abfolge von vergeblichen Behandlungen, die bei kleinen Wunden am Fuß begonnen haben. Sie sind eine oft vermeidbare Konsequenz aus dem diabetischen Fußsyndrom.

ZUGELASSEN FÜR ALLE KRANKENKASSEN

Die Praxis ist gemäß § 124 Absatz 1 SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten – Diabetiker- die von ihrem Arzt ein Rezept zur Podologischen Komplexbehandlung erhalten behandelt werden. Die Kosten für die Behandlungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Der von den Krankenkassen festgelegte Eigenanteil ist bei mir in der Praxis zu entrichten. Patienten die von der Zuzahlung befreit sind, sollten den Befreiung Nachweis nicht vergessen und bei der ersten Behandlung vorlegen.

Bei Fragen zu Ihrem Rezept oder Ihrer Behandlung berate ich Sie gern.

Ich freue mich Ihnen weiterhelfen zu können!

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